Schul­psycho­log*innen

Aufgaben der Schulpsychologie

Ob Prüfungsangst, soziale Schwierigkeiten innerhalb der Klassengemeinschaft oder Schulstress: Bei vielen kleineren und größeren Herausforderungen im Schulalltag kann es hilfreich sein, mit jemand Außenstehendem zu sprechen.

Unsere Beratung ist freiwillig, kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.

Abgesehen von der Einzelfallberatung zählt es zu unseren Aufgaben, Gruppenmaßnahmen wie beispielsweise Sozialtrainings durchzuführen, bei den Themen Inklusion, Nachteilsausgleich und Notenschutz Lösungen zu finden, sowie Schüler*innen, Lehrkräfte und die Schulleitung bedarfsgerecht beratend zu unterstützen.

 

Kontaktmöglichkeiten

Unsere Beratungszimmer befinden sich im 2. Stock in den Zimmern 242 und 240. Vor 242 befindet sich zusätzlich ein Briefkasten, in dem Kontaktdaten zur Terminvereinbarung hinterlassen werden können.

Für Eltern, Erziehungsberechtigte aber auch Schüler*innen sind wir hier über unsere gemeinsame Mailadresse erreichbar. Alternativ kann per Klick auf den Namen die jeweilige Person direkt angeschrieben werden.

Erziehungsberechtigte können uns selbstverständlich auch über das Elternportal erreichen.

Termine mit unseren Schulpsycholog*innen können Sie unter den jeweils angegebenen Nummern vereinbaren.

Frau Garstenauer

Aktuell nicht im Dienst

Nach Vereinbarung und Freitag, 10:30 – 11:15 Uhr in Zimmer 242

Nach Vereinbarung und Dienstag, 09:45 – 10:30 Uhr in Zimmer 242

Nach Vereinbarung und Donnerstag, 09:45 – 10:30 Uhr in Zimmer 240

Stefanie Garstenauer, Psychologie
Frau Garstenauer
Herr Heinke
Susanne Lamm, Psychologie
Frau Lamm
Manuela Thalhammer, Beratungslehrkraft, Psychologie
Frau Thalhammer

zusätzliche Informationen

Abgesehen von den Beratungsmöglichkeiten in der Schule gibt es eine Vielzahl an außerschulischen Einrichtungen, die Informationen, eine vertrauliche Beratung, Krisenintervention oder Diagnostik und therapeutische Behandlung anbieten.

Hier sind einige Angebote aufgeführt, die vor allem bei Depression, Angst und weiteren psychischen Krankheiten weiterhelfen können.

Scheuen Sie sich nicht bzw. trau dich, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen!

Bitte richten Sie Anfragen für Testungen sowie Antragsstellungen zu Schuljahresbeginn bis spätestens zum Ende der zweiten Schulwoche an uns.
Setzen Sie sich dafür zeitnah mit uns in Kontakt. Gerne können Sie sich bei einem Schulwechsel an das Städt. Willi-Graf-Gymnasium bereits am Ende des Schuljahres an uns wenden. Das Formular für einen Antrag auf Nachteilsaufsgleich und / oder Notenschutz finden Sie hier.
 
Sollte bereits von einem externen Psychologen bzw. einer externen Psychologin eine Testung durchgeführt worden sein, weisen wir darauf hin, dass aus dem Gutachten folgende Aspekte eindeutig und vollständig hervorgehen müssen:
  • Datum der Testung
  • Namen der verwendeten Testverfahren
  • bei der Auswertung der Testverfahren verwendete Normen (alters- bzw. klassenspezifische Gesamtnorm)
  • Angabe der konkreten Testwerte

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Gutachten annehmen können, welche die oben genannten Kriterien nicht erfüllen.

Hier finden Sie zu einigen ausgewählten Themen Übungsmaterial für zu Hause: